Allgemeine   Geschäftsbedingungen (AGB

               

 M & Z GmbH  & Co. KG

         

01§     

Für   alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich   diese Geschäfts- und Mietbedingungen . Diese gelten somit auch für alle  künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn   sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der   Entgegennahmen der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als   angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben  keine Gültigkeit und werden hiermit  widersprochen. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung,   mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Abnahme am tage der Lieferung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt   sich aus unserer Auftragsbestätigung oder mit der Abnahme am   tage der Lieferung laut unser Lieferschein. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag   gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die   gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt   dem Erfordernis der Schriftform.

         

02§     

Der Mieter erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an unseren Mietgeräten oder Elektromaterial.

         

03§     

Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.

         

04§     

Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Fracht, Porto, Zoll, Steuern und sonstige Nebenkosten berechnen wir nach dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert.

         

05§   

Die Fa.M  & Z GmbH  & Co.KG Elektro – Anlagen - Kommunikationstechnik ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

         

06§     

Unsere Mietgeräte und Elektromaterial sind nicht versichert. Eine Versicherung unserer Mietgeräte für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bei Verlust unserer Mietgeräte oder Zubehör haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.

         

07§     

Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

         

08§     

Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht  vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.

         

09§     

Wird ein schriftlicher Auftrag weniger als 3 Tage vor Mietbeginn vom Mieter storniert, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro und für  die notwendige Vorbereitung der Mietgeräte bis zu 40% des vereinbarten Gesamtmietpreises verlangen. Versäumt der Mieter, einen Auftrag rechtzeitig   schriftlich zu stornieren, ist der Vermieter berechtigt, den vollen vereinbarten Mietpreis zu berechnen.

         

10§     

Die Gerätemiete und Elektromaterial wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e oder das Elektromaterial nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

         

11§     

Der Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Geräte oder das Elektromaterial ordnungsgemäß zu behandeln und sichert uns zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr  des Kunden, es sei denn, dass wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vornehmen.

         

12§     

Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, unsere Mietgeräte oder das  Elektromaterial vor jeglichen Zugriffen Dritter zu schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer Eigentums- / Besitzrechte trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch Ausfall unserer Geräte oder das Elektromaterial aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.

         

13§     

Bei Freiluftveranstaltungen (”Open Air”-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden.

         

14§     

Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!

         

15§     

Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt! Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht, zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte oder das Elektromaterial lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter nicht zu.

         

16§ 

Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.

         

17§     

Die Übernahme der Mietgeräte oder das Elektromaterial durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der Vermieter keine Haftung.

         

18§     

Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte oder das Elektromaterial werden auf Kosten des Mieters gereinigt.

         

19§     

Bei der Rückgabe durch den Mieter werden unsere Mietgeräte oder das Elektromaterial im Beisein des Mieters sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese ggf. angezeigt. Bei Abholung unserer Mietgeräte am Veranstaltungsort durch unsere Mitarbeiter, hat uns der Mieter Gelegenheit zu geben, unsere  Mietgeräte oder das Elektromaterial auf Schäden zu überprüfen, andernfalls bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Geräte oder das Elektromaterial im Lager eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.  

         

20§  

Für alle Schäden an unseren Mietgeräten oder Personen, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können.     

         

21§    

Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte oder das Elektromaterial hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte oder das Elektromaterial instand zusetzen oder entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht  ersetzt werden kann. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden, haften wir unter keinen Umständen.

         

22§

Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten oder das Elektromaterial sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert, den oder die Mängel zu beseitigen oder  wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer Mietgeräte z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten zurückzuführen ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, zu den  ggf.anfallenden Reparaturkosten der Mietgeräte, eine Servicepauschale inkl. Anfahrt und MwSt. von 90,00 Euro zu berechnen.

         

23§ 

Schadenersatzansprüche   jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch   Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann.   Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für   Schadensgrund und -höhe.

24§
Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung in Bar, oder innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge und Beträge unter 150,00 Euro sind sofort in Bar zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt angenommen. Bei Nichtzahlung der Forderungen  werden die Rechnungen an Dritte abgetreten.  
         

25§     

Beim Verkauf von Geräten oder das Elektromaterial erfolgen sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Für den Fall der Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Käufer oder durch Rücktritt des Verkäufers gemäß § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist der Verkäufer berechtigt pauschal 20% des Rechnungsbetrages zzgl. evtl. Rückfracht oder Abholkosten zu verlangen. Der Käufer hat offensichtliche Mängel der Ware uns gegenüber unverzüglich zu rügen unter Beifügung der Rechnung und evtl. Garantieurkunden. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl, Lieferung mangelfreien Ersatzes oder Nachbesserung fehlerhafter Ware auf unsere Kosten, wobei wir befugt sind, uns zur Durchführung der Nachbesserung  des Kundendienstes der Herstellerfirma zu bedienen. Unsere Gewährleistungshaftung erlischt insoweit, als unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder sonstiger Dritter erfolgt sind. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten nach Empfang der Ware durch den Käufer. Gebrauchtgeräte und Leuchtmittel aller Art sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

         

26§  

Im Falle von Zahlungsverzug (10 Tage nach Rechnungsstellung)  schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, jedoch mindestens 9,26% Jahreszinsen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert! Die Gewährung zugesagter Skonti ist von der pünktlichen Einhaltung der Zahlung abhängig.

         

27§

Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Kaufbeuren. Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
         

28§

      

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechts-verbindlich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.

                       

Mit einer Auftragserteilung und mit der Abnahme am tage der Lieferung wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB)
ausgehändigt und werden ohne Einschränkungen anerkannt.